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Gerne unterstützen wir Sie bei der Einfuhr Ihres Fahrzeugs nach Österreich. Allerdings gibt es beim Eigenimport einiges zu beachten. Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Informationen sorgfältig zu lesen, um keine unangenehme Überraschung zu erleben, die Ihnen die Freude an Ihrem neuen Motorrad verdirbt. Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen ist bei der Einfuhr eines eigenen Fahrzeugs zunächst zu unterscheiden, ob es sich bei dem einzuführenden Fahrzeug um ein Gebraucht- oder ein Neufahrzeug handelt. Hinsichtlich der Zulassung von Fahrzeugen gelten alle Fahrzeuge, die keine EU-Zulassung hatten – unabhängig vom Kilometerstand – als Neufahrzeuge (aus finanzieller Sicht gibt es unterschiedliche Regelungen, die für die Zulassung von untergeordneter Bedeutung sind). Fahrzeuge, die mit einem Überführungskennzeichen zugelassen wurden, gelten als zugelassene Fahrzeuge. Fahrzeuge, die noch nie in der EU zugelassen wurden, gelten als Neufahrzeuge.
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Gewerbegebiet 51, 6100, Austria
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